Spanische Verfassung - Spaniens Weg zur Demokratie
Nach dem Tod Francos 1975 arbeiten die "Cortes", das 1942 von Franco geschaffenes Ständeparlament, ein Gesetz über politische Reformen aus. Die Cortes wurde danach aufgelöst.
Am 6. Dezember 1978 wurde die Constitución Española per Referendum von der Mehrheit der Bevölkerung angenommen. Viele Anhänger des alten Systems hatten zum Boykott aufgerufen, so dass die Wahlbeteiligung bei nur 67,1 Prozent lag. Drei Wochen später, am 27. Dezember 1978, unterschrieb König Juan Carlos die Verfassung. Der Übergang von der Franco-Diktatur zur Demokratie war damit geschafft, Militär, Kirche und Verwaltung, die das Franco-Regime unterstützt hatten, wurden auf einen Schlag dadurch entmachtet.
Spanien ist seitdem eine parlamentarische Erbmonarchie und bekennt sich zu den Grundsätzen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Staatsoberhaupt ist der König, der als "Schiedsrichter und Lenker" über den Ablauf der Regierungsgeschäfte wachen soll. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Repräsentation Spaniens und er ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er verkörpert die Einheit und Kontinuität des Staates.
Die Verfassung gewährt allen Bürgern die demokratischen Grundrechte und Grundfreiheiten. Spanien wird als dezentralisierter Einheitsstaat definiert, den einzelnen Regionen und Volksgruppen wird aber die Selbstverwaltung gewährt.
Durch die Verfassung wurde die Todesstrafe abgeschafft (Ausnahme: Militärische Strafgesetze im Kriegsfall).
Der Katholizismus ist nicht mehr Staatsreligion, Religionsfreiheit wird festgeschrieben, Staat und Kirche getrennt. Die religiösen Anschauungen der spanischen Gesellschaft müssen aber von der öffentlichen Gewalt berücksichtigt werden, laut Verfassung sind auch entsprechende kooperative Beziehung zur Katholischen Kirche (namentlich bezeichnet) und den sonstigen Konfessionen vorgeschrieben.
Gewerkschaften werden erlaubt, sie erhalten die Tarifautonomie und das Streikrecht. Sie dürfen Vertreter in die öffentlichen Institutionen entsenden und nehmen an der staatlichen Wirtschaftsplanung teil (umgesetzt mit der Gründung des Wirtschafts- und Sozialrats 1991).
Einführung der Meinungs- und Pressefreiheit.
Recht auf kostenlose Bildung bis zum 17. Lebensjahr.
Recht auf staatliche Gesundheitsfürsorge.
Kastilisch ist offizielle Staatssprache, den anderen Sprachen in den Autonomen Gemeinschaften werden aber Achtung und Schutz zuerkannt und zum spanischen Kulturgut erklärt. Die Sprachen in den Autonomen Gemeinschaften können ebenfalls Amtssprachen sein. Den Autonomen Gemeinschaften werden eigene Flaggen und Embleme zuerkannt.
Der König wird als Schiedsrichter und Lenker über das regelmäßige Funktionieren der Institutionen benannt und ihm wird der Titel König von Spanien zuerkannt. Außerdem wird seine Person als unverletzlich erklärt. Auch die Erbfolge ist in der Verfassung geregelt und die Rolle des Kronprinzen definiert, der per Verfassung den Titel Prinz von Asturien führt. Eine weibliche Thronfolge wird nicht ausgeschlossen, männliche Thronfolger aber bevorzugt. Dies soll nach der Geburt Elonors, der Tochter des derzeitigen Kronprinzen geändert werden. Dafür ist aber eine komplizierte Verfassungsänderung notwendig. Weiterhin ist geregelt, dass Thronfolger gegen das ausdrückliche Verbot des Königs und der Cortes Generales zwar eine Ehe schließen können, sie und ihre Nachkommen dann aber von der Thronfolge ausgeschlossen werden.
Im dritten Teilt wird die Rechte und Pflichten der Cortes Generales definiert. Sie vertritt das spanische Volk und besteht aus dem Kongress der Abgeordneten und dem Senat, sie ist die gesetzgebende Gewalt des Staates, bewilligt den Staatshaushalt und kontrolliert die Regierung. Aktiven Berufssoldaten sowie Mitglieder der Sicherheitskräfte und der Polizei können nicht gewählt werden.
Verfassung des Königreichs Spaniens (auf spanisch)
Verfassung des Königreichs Spanien (deutsche Übersetzung)
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