Nach der Französischen Revolution
Die Stellung der Frauen am Ende des 18. Jahrhunderts in Europa
Unter Rückgriff auf "ewige Naturgesetze" und die menschliche Universalgeschichte wurde Ende des 18. Jahrhunderts ein Frauenbild konstruiert, das gleichermaßen tradierte und moderne Züge aufwies. Einerseits wurde an dem Vorbild der Hausmutter angeknüpft, aber losgelöst aus dem eigentlichen historisch-sozialen Zusammenhang. Es blieb nur, die sich immerfort sorgende, emsig für Mann und Kind schaffende Hausfrau übrig. Andererseits trug man den Bedingungen der neuen Zeit Rechnung und definierte die zunehmend an den Rand des gesellschaftlichen und politischen Geschehens rückende Frau primär als Gattin und Mutter, deren Familienarbeit den außerhäuslichen Erfolg des Mannes ermöglichte und absicherte.
Zum besseren Verständnis der Zeit ein paar Texte:
1735 Zedlers Universallexikon
Nach ihm war die "familia" der altrömischer Sozial- und Geschlechterverband integrierte Haushalt.Das deutsche Äquivalent dazu war das "Haus", das von "Hausvater" und "Hausmutter" gemeinschaftlich, wenn auch mit unterschiedlichen Herrschaftsrechten, verwaltet wurde. Im Inneren war dieser Sozialverband streng hierarchisch strukturiert: An der Spitze stand der Hausvater, dem die allgemeine Organisation des "Hauses" und die Befehlsgewalt über Frau, Kinder und Gesinde oblag. Die Hausmutter, die ihrem Mann Gehorsam schuldete, hatte gemeinhin die "innere Ökonomie" unter sich und war für die Haushaltsführung zuständig. Alle Mitglieder des "Hauses" waren in die arbeitsteilige Organisation der Wirtschaft einbezogen, der Zweck des Hausverbandes lag in der "Erlangung eines gemeinsamen Gutes" lag.
1788 Krünitz Oeconomischer Encyklopädie
Ein neuer Familienbegriff (der lat. Begriff war inzwischen eingedeutscht) wurde verwendet: Familie bezog sich nun vorrangig auf "Eheleute und ihre Kinder", das Gesinde wird nicht mehr mit einbezogen, die Zuspitzung auf ökonomisch-produkitve Familienfunktionen fehlt nun.Das war kein Zufall, bestimmte doch die bürgerliche Aufklärungsliteratur der 2. Jahrhunderthälfte "Familie" eindeutig als einen Raum sozialer Kommunikation und Reproduktion außerhalb der Erwerbssphäre, der ausschließlich den Ehegatten und ihren Kindern vorbehalten war. Frauen wurden von der Arbeit für den Erwerb entlastet (ab jetzt Definition als rein männliche Domäne), dafür sollte die Frau in der Familie ein Refugium bürgerlicher Privatheit und Intimität herstellen, das die Außenwelt des Berufs, der Konkurrenz um Macht und Geld harmonisch ergänzte.
Die Trennung von Erwerbs- und Familiensphäre führte zu einer Neudefinition geschlechtlicher Arbeitsteilung.
1788 Jurist Adolf Freiherr von Knigge entschied über die Frauen:
: Frauen machten dagegen (Männer als Träger von Vernunft und Eigensinn) "eigentlich gar keine Person in der bürgerlichen Gesellschaft aus". Sie sollte aus der Sphäre "arbeitender Geselligkeit" genauso ausgeschlossen bleiben, wie aus der Welt des außerhäuslichen Erwerbs und des politischen Einflusses. Ihr exklusiver Wirkungsbereich war das Haus, oder, wie es seit dem späten 18. Jahrhundert hieß, die "Familie".1789 Pädagoge Joachim Heinrich Campe
Erziehungsbuch: "Väterlicher Rath für meine Tochter": "Natürliche Bestimmung" der Frau sei es, "in einer, zwar durch äußerliche Zeichen der Hochachtung maskierten, aber nicht desto weniger sehr reellen, vielleicht gar etwas drückenden Abhängigkeit zu leben". Denn es sei "der übereinstimmende Wille der Natur und der menschlichen Gesellschaft, daß der Mann des Weibes Beschützer und Oberhaupt, das Weib hingegen die sich ihm anschmiegende, sich an ihn haltende und stützende treue, dankbare und folgsame Gefährtin und Gehülfin seines Lebens seyn sollte."1792 Theodor von Hippel (Königsberger Jurist)
Publizierte anonym ein Plädoyer für die Emanzipation der Frauen. " Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber" (dieses Werk wurde teilweise für Satire gehalten).
Frauen sollen jene Menschen- und Bürgerrechte gewährt werden, die Männer für sich beanspruchten. Mit aufklärerischen Elan wird an die Vernunft und Humanität der Männer appelliert. Aufforderung, die männlich despotische Herrschaft über das weibliche Wesen mit den gleichen kritischen Augen zu überprüfen wie die Herrschaft des absolutistischen Fürsten über seine unmündigen Untertanen. In einer Zeit, da "Menschenrechte laut und auf den Dächern gepredigt werden", müßte man auch Frauen als freie Bürger eines Staates akzeptieren und ihnen das natürliche Recht zubilligen, "für sich und durch sich denken und handeln" zu können.
Das noch junge Bürgertum kritisierte Ständeordnung und Feudalherrschaft, Hippel benutze dessen Begriffe und Ideen in seiner Schrift gegen die Sklavenhalterrolle der Männer. Er wies bewußt auf die Analogie zwischen "Staat" und "Haus" hin. Wünschte der auf seine natürlichen Rechte pochender Bürger von staatlicher Bevormundung befreit zu werden, mußte er seinerseits seine Frau aus der häuslichen Vormundschaft entlassen und sie als mündige Person anerkennen, die mit den selben unveräußerlichen Menschenrechten, mit denselben Anspruch auf Freiheit und Gerechtigkeit ausgestattet war wie er selber.
Fazit aus den oben angeführten Quellen
Gegenüber diesen teils modernen, teils historischen Modellen besaßen die vereinzelt vorgebrachten aufklärerischen Gleichheitskonzepte (Wollstonecraft, Hippel) keine Chance. Gleiche Rechte, Entscheidungsbefugnisse, Handlungsmöglichkeiten für Frauen hätten zwar dem Allgemeinheitsanspruch der bürgerlichen Menschenrechtsforderungen Genüge getan; die theoretische Stimmigkeit wäre jedoch mit einer, wie es schien, grundlegenden Destabilisierung des Gesellschaftsgefüges bezahlt worden. Man hätte Frauen potentiell zu unmittelbaren Konkurrentinnen der Männer gemacht und das Geschlechterverhältnis auf eine ganz andere Grundlage gestellt. Bei aller Innovationsfreude und "Verbesserungs"bereitschaft sollten zumindest einige Gewißheit und Verläßlichkeit bestehen bleiben, ohne die die Idee politischer, ökonomischer und sozialer Emanzipation für Männer kaum in der Form realisierbar war. Der rasche Wandel wirtschaftlicher Strukturen, die kulturell-geistigen Verwerfungen, die politischen Umbrüche konnten nur verarbeitet und integriert werden, wenn der familial-emotionale Teil der bürgerlichen Lebenswelt unangetastet blieb. Frauen als "Naturwesen" repräsentierten diese Konstanz und Kontinuität und befähigte Männer, sich als "Gesellschaftswesen" der Bewegung und Dynamik ihrer Umwelt auszusetzen. Eine "Emanzipation" der Frauen hätte das auf Polarität und Komplementarität beruhende System in seinen Grundfesten erschüttert. Es war einfacher, sich für Volksaufklärung oder für Bildung und Selbstbestimmung anderer Gesellschaftsschichten einzusetzen, als sich mit einer Gleichstellung der Frau selber das Wasser abzugraben.
Olympe de Gouges, 1748 bis 1793, hingerichtet
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin 1791 von Olympe de Gouges

